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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Dienstleister (DL) und seinem Auftraggeber (AG) abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Dienstleister nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Dienstleister ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

  1. Mitwirkung des Auftraggebers

    1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Dienstleister alle Unterlagen, die für die Erstellung der Webseite gemäß der Konzeption nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc.

    2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen, die er dem Dienstleister für die Gestaltung der Webseite zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Er hat den Dienstleister von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

    3. Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in der Form, die mit dem Dienstleister abgesprochen ist. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Auftraggeber die Unterlagen sowohl in gedruckter Form als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.

    4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unser qualifiziertes Personal während der Laufzeit von mit uns geschlossenen Verträgen nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zu unserem qualifizierten Personal gehörenden Person und uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht wir die Beendigung herbeigeführt haben oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zugestimmt haben.

  2. Nutzungsrechte

    1. Der Dienstleister räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) ein.

    2. Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht vom Dienstleister gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters und sind zusätzlich zu vergüten.

    3. Der Dienstleister ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der Webseite anzubringen. Er hat das Recht, auf seine Mitwirkung an der Erstellung der Webseite hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zu seiner eigenen Webseite.

    4. Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung des Dienstleisters vorgenommen werden. Die Änderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Webseite bedarf dagegen der Zustimmung des Dienstleisters.

    5. Das Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über.

    6. Der Auftraggeber stimmt zu, dass im Impressum eindeutig auf die Herstellung der Webseite durch den Auftragnehmer hingewiesen wird, mit Verlinkung zur Webseite des Auftragnehmers.

    7. Auftraggeber räumt Auftragnehmer uneingeschränkte Nutzungsrechte für Auftraggeber-Namen und Auftraggeber-Logo zur Verwendung in Werbemitteln, Testimonials und auf der Webseite des Auftragnehmers ein.

    8. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, bereits mit der jeweils vereinbarten Vergütung abgegoltene, unwiderrufliche, unbeschränkte, weltweite, unterlizenzierbare und übertragbare Nutzungsrecht für alle bekannten, daraus ableitbaren und zukünftigen Nutzungsarten an den urheberrechts- und schutzrechtsfähigen Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht schließt auch das Recht auf wirtschaftliche Verwertung inklusive des Rechtes zur Anmeldung gewerblicher Schutzrechte, Veröffentlichung, Bearbeitung, Vervielfältigung sowie das Recht der Weitergabe an Dritte für eventuelle Folgeaufträge mit ein.

    9. Das Verfügungsrecht des Auftragnehmers an eingebrachten oder unabhängig von diesem Vertrag entwickelten Modellen, Methoden, Bausteinen, Standardprodukten u.ä. (nachfolgend „Drittsoftware“) bleibt unberührt. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber hieran ein einfaches, bereits mit der jeweils vereinbarten Vergütung abgegoltenes, unwiderrufliches, unbeschränktes, weltweites, unterlizenzierbares und übertragbares Nutzungsrecht ein. Der Auftragnehmer hält diese Drittsoftware im Quell- und Objektcode technisch klar von den Arbeitsergebnissen im Sinne des vorstehenden Absatzes (2.8) getrennt.

    10. Soweit für den Auftraggeber entwickelte Arbeitsergebnisse entstehen, die Gegenstand gewerblicher Schutzrechte sind oder sein können, ist der Auftraggeber berechtigt, eine entsprechende Anmeldung im eigenen Namen und auf eigene Kosten vorzunehmen. Der Auftragnehmer wird eine Anmeldung im eigenen Namen unterlassen und alle Dokumente unterzeichnen sowie alle sonstigen Maßnahmen treffen, die erforderlich sind oder von dem Auftraggeber angefordert werden, um eine umfassende Rechtsübertragung durchzuführen.

  3. Herausgabe von Daten

    1. Der Dienstleister übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. Das Datenformat und die Art der Datenträger bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann der Dienstleister ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger wählen.

    2. Hat der Dienstleister dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Dienstleisters verändert werden.

    3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

  4. Vergütung

    1. Der Auftraggeber zahlt an den Dienstleister die vereinbarte Vergütung. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann der Dienstleister für Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht vom Dienstleister zu vertretende Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. Diese Vergütung ist nach den aufgewendeten Stunden zu berechnen.

    2. Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Auftraggeber nach Vorlage der Rechnungen durch den Dienstleister ersetzt.

    3. Der Dienstleister erstellt eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor.

    4. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Dienstleisters abgeschlossen werden, sind dem Dienstleister die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.

    5. Die Rechnungen des Dienstleisters sind, soweit nichts anderes vereinbart, immer innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu begleichen. Wird diese Frist überschritten, kann der Dienstleister den Auftraggeber schrittweise mit anfallenden Gebühren mahnen.

  5. Haftung

    1. Der Dienstleister haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistungen oder sein Unternehmen. Mit der Freigabe der Webseiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der Texte und Bilder. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.

    2. Der Dienstleister haftet für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain nur, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat und die Beschaffung und Anmeldung der Domain wesentlicher Vertragsinhalt ist.

    3. Der Dienstleister erstellt die Webseite so, dass sie nach dem gegenwärtigen Stand der Technik auf den üblichen Browsern zügig und vollständig aufgebaut wird. Er haftet nicht dafür, dass die Webseite auch bei technischen Veränderungen, die nicht von ihm vorgenommen werden, einwandfrei aufgebaut wird. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet er nicht dafür, dass die Webseite auch auf älteren Browsern einwandfrei funktioniert. Insbesondere haftet er nicht für Schäden, die Kunden des Auftraggebers infolge veralteter Technik geltend machen könnten.

    4. Der Dienstleister haftet bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und für Schäden an Leben und Gesundheit von Personen auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für andere Schäden haftet er nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

  6. Korrekturen & Bugfixes

    1. Bei Abschluss des Projekts wird der Auftraggeber von Bambach Webdesign in Textform über die Fertigstellung informiert.

    2. Ab diesem Zeitpunkt stehen dem Auftraggeber maximal vier Wochen für die Übermittlung einer konsolidierten Liste von Korrekturen zur Verfügung. Korrekturen sind in einer einfach nachvollziehbaren und verständlichen Form an Bambach Webdesign zu übermitteln.

    3. Dieser Vorgang wird als Korrekturschleife bezeichnet. Es steht dem Auftraggeber insgesamt eine Korrekturschleife zur Verfügung.

    4. Sollten technische Fehler (sog. “Bug”) auftreten, so verpflichtet sich Bambach Webdesign für einen Zeitraum von maximal 4 Wochen diese zu beseitigen.

    5. Sofern durch Auftraggeber bereits Änderungen (zum Beispiel Updates oder eigene Programm-Codes) am CMS durchgeführt hat, obliegt es Bambach Webdesign Fehler zu beseitigen oder nicht. Es besteht jedenfalls keine Verpflichtung für Bambach Webdesign diese dadurch entstandenen Fehler zu beseitigen, da durch die zuvor genannten Änderungen das Gewährleistungsrecht erlischt. Fehler, die der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Abgabe nachweislich nicht zu verschulden hat, werden von Bambach Webdesign beseitigt. Fehler die durch Arbeiten dritter Parteien entstehen sind nicht durch Bambach Webdesign zu beseitigen.

    6. Sollte Bambach Webdesign innerhalb der in 6.2. genannten Frist keine konsolidierte Korrekturliste zugehen, gilt das Projekt als abgenommen und abgeschlossen. Der Anspruch auf Fehlerbeseitigung und Korrekturen erlischt.

  7. Schlussbestimmungen

    1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Dienstleisters als Gerichtsstand vereinbart.